Dies ist die Satzung des Verbundes Windsor, die für alle Mitglieder anerkannt und als Handlungsgrundlage akzeptiert werden muss.

§ 1 Die Allianzen, die in den Verbund aufgenommen werden, erkennen die folgende Satzung verbindlich an.

§ 2 Die Allianzfamilien befinden sich in der Pflicht einen Diplomaten, einen Kriegsminister und 1 Vertreter ihrer Allianzfamilie zu stellen,der vertreter wird im Rat die belange seiner Allianz vertreten.

§ 3 Der Rat trifft sich in selbständig anberaumten abständen zu besprechungen und eventuellen beschlüßen die dann wiederrum mit einer 2/3 mehrheit an die Führung weitergeleitet werden zwecks prüfung und genehmigung der erfolgten beschlüße.

§ 4 Mehrheitlich verabschiedete Beschlüsse sind von allen Allianzen bedingungslos zu akzeptieren und einzuhalten.

§ 5 Im Diplomatenrat versammelt der Diplomat des Verbundes die Diplomaten der einzelnen Allianzen, um über Verhandlungen und Beziehungen zu anderen Allianzen zu sprechen. Verhandlungen mit anderen Verbunden werden des Weiteren mit der Führung besprochen.

§ 6 Im Kriegsrat versammeln sich alle Kriegsminister der Allianzen, um sich im Kriegsfall über weitere Vorgehensweisen und die weitere Organisation auszutauschen. Über Krieg und Frieden entscheidet nur die Führung nach einem vorherigen beschluß des rates. Sollte der kriegsfall eintreten so ist dem kriegsmarschall des Verbundes bedienungslos folge zu leisten.

§ 7 Die einzelnen Instanzen sind zu engster Zusammenarbeit und Kommunikation verpflichtet.

§ 8 Alle Allianzen haben in ihren Entscheidungen / Bündnissen / NAP die Belange des Verbundes zu berücksichtigen, ansonsten bleibt die Souveränität und Unabhängigkeit der einzelnen Allianzen gewahrt.

§ 9 Die Hauptallianzen sind dabei für jegliches Handeln der Wings verantwortlich zu machen, was in der Konsequenz eine Bestrafung der gesamten Allianzfamilie oder eine Abspaltung vom Wing bedeutet.

§ 10 Ein respektvoller Umgang mit anderen - auch unseren Gegnern gegenüber - ist Voraussetzung. Hinter jedem Spieler verbirgt sich ein Mensch, und dies ist zu würdigen.

§ 11 Der Verbund steht grundsätzlich über allen NAP und Bündnissen der einzelnen Allianzen. Bei Missachtung dessen behält es sich der Verbund vor, Allianzen auszuschließen.

§ 12 Das Führen von Kriegen untereinander ist verboten und führt unmittelbar zum Ausschluss des Kriegstreibers. Sollte dieser nicht ermittelt werden können, werden Allianzen aus dem Verbund ausgeschlossen.

§ 13
Private Streitereien sind privat zu klären und dürfen nicht in den Verbund mit eingebracht werden. Erst bei Problemen, die über die Ebene einer Allianz hinaus gehen, schaltet sich der Verbund ein. Im Allgemeinen kann der Verbund durch die Vertretung einzelner Führungskräfte auch als Schlichter fungieren.


§ 14 Jede Mitgliedsallianz des Verbundes verpflichtet sich dazu, keine Mitglieder von Allianzen innerhalb des Verbundes abzuwerben oder ehemalige Mitglieder einer Verbundsallianz, die wegen schwerwiegender Vergehen entfernt wurden sind, bei sich aufzunehmen.

§ 15 Die Aufnahme neuer Mitgliedsallianzen wird durch den und der Führung beschlossen. Hierfür wird eine schriftliche Bewerbung erwartet. Neue Mitglieder durchlaufen eine 2wöchige Testphase. Danach wird durch Beschluss aller Mitglieder über eine endgültige Aufnahme abgestimmt.

§ 16 Jede Allianz sollte durch einen Leader und Co-Leader in Skype vertreten werden. Bei einer einberufenen Versammlung gilt Anwesenheitspflicht.

§ 17 Der Verbund ist verpflichtet, seinen Mitgliedern sowohl in Friedens- als auch in Kriegszeiten, Unterstützung zu gewähren und sie einzufordern.

§ 18 Angriffe auf Allianzen des Verbundes sind unverzüglich im Chat bekanntzugeben um Unterstützung zu erhalten und im wiederholten Fall sofort Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Hierbei wird zwischen Kriegen zwischen Mitgliedern einer Allianz oder mehreren Allianzen unterschieden. Allianzführer bzw. vom Allianzführer berechtigte Personen dürfen nur Kriege, die ihre Allianz und dessen Wings betreffen erklären. Verbundskriege werden durch die Führung und dem rat beschlossen.

§ 19 Attackiert werden im Normalfall nur Spieler, dessen Level maximal 12 Level unter dem eigenen liegen. Im Turnier erhöht sich diese Zahl auf 15 und im Krieg im Regelfall auf 20, es sei denn dies ist nicht möglich, da die Kriegsgegner ein zu niedriges Level haben oder schwächeren Spielern Gegenwehr erteilt werden muss.

§ 20 Um eine entsprechende Kriegsplanung auszuführen sind die Mitglieder verpflichtet Angriffs- und Verteidigungseinheiten zu melden.Gilt im kriegsfall !!

§ 21 Bei Verbundskriegen ist jede Allianz verpflichtet, offensiv mitzuwirken und die anderen Allianzen defensiv zu unterstützen.

§ 22 Das Führungsgremium ist im Kriegsfall berechtigt, Entscheidungen zu treffen, die sich auf alle Mitglieder des Verbundes beziehen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

§ 23 Bündnisse / NAP oder Verhandlungen darüber, die sich auf den Verbund beziehen, sind ausschließlich von dem Diplomatenrat zu führen und abzuschließen.

§ 24 Die Mitglieder haben je eine Stimme, die bei Wahlen in einer Versammlung durch den Daumen nach oben oder unten abgegeben wird. Hierzu wird nun darauf hingewiesen, dass eine Abstimmung ohne Unterbrechung und ohne anderen Kommentaren zwischen der Abstimmung zu erfolgen hat.

§ 25 Mitglieder die aus dem Verbund ausscheiden, da sie sich nicht mit den Regeln identifizieren können und wollen, werden freundlich und respektvoll verabschiedet. Es gilt ab dem Zeitpunkte ein NAP, dessen Dauer von der Führung auf 14 Tage festgesetzt wird. angriffsverbot somit für diese zeit.

§ 26 Im Verbund ist es nicht gestattet ap's rsd's oder weitere andere dinge zu stehlen. diese dinge werden rigoros geahndet.